Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-29, I-7 U 1/15

I-7 U 1/15Obergericht29.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 1/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-29

Aktenzeichen: I-7 U 1/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0129.I7U1.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 20.11.2014 verkündete Urteil der10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach zum Aktenzeichen10 O 81/13 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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