I-7 U 218/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-29, I-7 U 218/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-29, I-7 U 218/14
I-7 U 218/14Obergericht29.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 218/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-29
Aktenzeichen: I-7 U 218/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0129.I7U218.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen des Klägers und des Drittwiderbeklagten gegen das am 16.10.2014 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach zum Az. 10 O 226/13 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger und der Drittwiderbeklagte je zur Hälfte.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Berufungskläger können die Vollstreckung aus diesen Urteilen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
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