I-7 U 230/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-29, I-7 U 230/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-29, I-7 U 230/14
I-7 U 230/14Obergericht29.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 230/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-29
Aktenzeichen: I-7 U 230/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0129.I7U230.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.10.2014 verkündete Schlussurteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg zum Az. 8 O 332/06 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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