I-6 U 247/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-02-11, I-6 U 247/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-02-11, I-6 U 247/14
I-6 U 247/14Obergericht11.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 247/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-11
Aktenzeichen: I-6 U 247/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0211.I6U247.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.10.2014 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet
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