I-24 U 63/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-02-16, I-24 U 63/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-02-16, I-24 U 63/15
I-24 U 63/15Obergericht16.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 63/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-16
Aktenzeichen: I-24 U 63/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0216.I24U63.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das angefochtene Urteil teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
- Die Beklagten werden unter Klageabweisung im Übrigen als Gesamtschuldner verurteilt,
a.
an den Kläger insgesamt 14.072,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz
auf je 2.273,60 € seit dem 07.05.2014, 05.06.2014, 04.07.2014, 06.08.2014 und 04.09.2014,
auf weitere 1.204,90 € seit dem 07.10.2014,
auf weitere 1.500,- € seit dem 27.10.2014 und
auf jeweils weitere 375,- für die Zeit 07.05.2014 bis 31.12.2015, 05.06.2014 bis 31.12.2015, 04.07.2014 bis 31.12.2015, 06.08.2014 bis 31.12.2015, 04.09.2014 bis 31.12.2015, 07.10.2014 bis 31.12.2015 zu zahlen und
b.
den Kläger gegenüber Rechtsanwalt ... von einer nicht anrechnungsfähigen, außergerichtlichen Geschäftsgebühr in Höhe von 492,54 € freizustellen.
-
Die Widerklage wird abgewiesen.
-
Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 17% und die Beklagten zu 83%.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 19 % und die Beklagten zu 81%.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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