Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-02-17, VI-3 Kart 245/12 (V)

VI-3 Kart 245/12 (V)Obergericht17.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 245/12 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-17

Aktenzeichen: VI-3 Kart 245/12 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0217.VI3KART245.12V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Bundesnetzagentur wird verpflichtet, ihren Beschluss vom 23.07.2012, BK 8-11/1870-81, aufzuheben und die Erlösobergrenzen der Beschwerdeführerin für die Jahre 2012 und 2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu festzulegen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Bundesnetzagentur auferlegt.

Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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