VI-3 Kart 245/12 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-02-17, VI-3 Kart 245/12 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-02-17, VI-3 Kart 245/12 (V)
VI-3 Kart 245/12 (V)Obergericht17.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 245/12 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-17
Aktenzeichen: VI-3 Kart 245/12 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0217.VI3KART245.12V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Bundesnetzagentur wird verpflichtet, ihren Beschluss vom 23.07.2012, BK 8-11/1870-81, aufzuheben und die Erlösobergrenzen der Beschwerdeführerin für die Jahre 2012 und 2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu festzulegen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Bundesnetzagentur auferlegt.
Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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