Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-02-18, I-15 U 37/15

I-15 U 37/15Obergericht18.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 37/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-18

Aktenzeichen: I-15 U 37/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0218.I15U37.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 22.10.2013, Az. 4a O 68/12, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffern I. 4 und I. 5 dieses Urteils wirkungslos sind.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts – mit Ausnahme von dessen Ziffern I. 4 und I. 5 – sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 700.000,- Euro abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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