I-15 U 37/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-02-18, I-15 U 37/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-02-18, I-15 U 37/15
I-15 U 37/15Obergericht18.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 37/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-18
Aktenzeichen: I-15 U 37/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0218.I15U37.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 22.10.2013, Az. 4a O 68/12, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffern I. 4 und I. 5 dieses Urteils wirkungslos sind.
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts – mit Ausnahme von dessen Ziffern I. 4 und I. 5 – sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 700.000,- Euro abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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