I-1 U 79/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-02-23, I-1 U 79/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-02-23, I-1 U 79/15
I-1 U 79/15Obergericht23.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 79/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-23
Aktenzeichen: I-1 U 79/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0223.I1U79.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 10.04.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.564,39 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zu 32% und der Beklagten zu 68% zur Last.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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