Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-02-24, I-14 U 78/15

I-14 U 78/15Obergericht24.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 78/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-24

Aktenzeichen: I-14 U 78/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0224.I14U78.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 11.06.2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (4 O 47/15) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Wert: 48.851,63 €.

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