Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-02-25, I-15 U 136/14

I-15 U 136/14Obergericht25.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 136/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-25

Aktenzeichen: I-15 U 136/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0225.I15U136.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 06.11.2014, Az. 4a O 139/13, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer I. 1. des Tenors wie folgt ergänzt wird:

  • in Zeile 6: „(in) hohlen (Proben), die ein inneres Volumen definieren und eine Öffnung zum inneren Volumen aufweisen oder des Teils einer hohlen Probe, der zwischen dem Hals und dem Rand oder dem Boden liegt“ und vor dem Wort Proben,“ und

  • in Zeile 4 des ersten Bindestrichs: „(wird), wobei die Relativbewegung in Form einer Drehung oder zumindest eine Drehkomponente aufweisend erfolgt“.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,- Euro abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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