Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-02-25, I-8 U 82/15

I-8 U 82/15Obergericht25.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 82/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-25

Aktenzeichen: I-8 U 82/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0225.I8U82.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23.04.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das erstinstanzliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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