I-18 U 61/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-03-09, I-18 U 61/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-03-09, I-18 U 61/15
I-18 U 61/15Obergericht09.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 61/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-09
Aktenzeichen: I-18 U 61/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0309.I18U61.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21.04.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (35 O 38/14) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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