I-2 U 37/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-03-10, I-2 U 37/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-03-10, I-2 U 37/15
I-2 U 37/15Obergericht10.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 37/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-10
Aktenzeichen: I-2 U 37/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0310.I2U37.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I. Auf die Berufung wird das am 25. Juni 2015 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden der Klägerin auferlegt.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 300.000,- € festgesetzt.
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