Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-03-11, I-22 U 176/14

I-22 U 176/14Obergericht11.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 176/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-11

Aktenzeichen: I-22 U 176/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0311.I22U176.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. Oktober 2014 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (Az.: 22 O 18/11) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das am 14. Oktober 2014 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (Az.: 22 O 18/11) ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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