I - 4 U 91/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-03-22, I - 4 U 91/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-03-22, I - 4 U 91/15
I - 4 U 91/15Obergericht22.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 4 U 91/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-22
Aktenzeichen: I - 4 U 91/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0322.I8211.4U91.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht K. und die Richter am Oberlandesgericht F. und Dr. L. am 22.03.2016 beschlossen:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.04.2015 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird auf ihre Kosten durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.
Dieser Beschluss und die mit der Berufung angefochtene Entscheidung des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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