Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-03-30, VI-U (Kart) 10/15

VI-U (Kart) 10/15Obergericht30.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 10/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-30

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 10/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0330.VI.U.KART10.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. Mai 2015 verkündete Urteil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 14d O 19/14 - wird zurückgewiesen.
  • II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
  • III. Dieses Urteil sowie das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund der Urteile vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
  • V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 3.750.000 € festgesetzt.
  • VI. Die Streitwertfestsetzung des Landgerichts vom 21. Mai 2015 wird von Amts wegen abgeändert. Der Streitwert wird auch hinsichtlich des Verfahrens im ersten Rechtszug auf 3.750.000 € festgesetzt.

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