VI-U (Kart) 10/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-03-30, VI-U (Kart) 10/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-03-30, VI-U (Kart) 10/15
VI-U (Kart) 10/15Obergericht30.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 10/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-30
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 10/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0330.VI.U.KART10.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
- I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. Mai 2015 verkündete Urteil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 14d O 19/14 - wird zurückgewiesen.
- II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
- III. Dieses Urteil sowie das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund der Urteile vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
- IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
- V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 3.750.000 € festgesetzt.
- VI. Die Streitwertfestsetzung des Landgerichts vom 21. Mai 2015 wird von Amts wegen abgeändert. Der Streitwert wird auch hinsichtlich des Verfahrens im ersten Rechtszug auf 3.750.000 € festgesetzt.
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