VII-Verg 3/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-06, VII-Verg 3/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-06, VII-Verg 3/15
VII-Verg 3/15Obergericht06.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 3/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-06
Aktenzeichen: VII-Verg 3/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0406.VII.VERG3.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die Erinnerung der Antragsgegnerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.08.2015 - VII-Verg 3/15 – wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Wert: bis zu 1.200,- €
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