I-22 U 127/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-08, I-22 U 127/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-08, I-22 U 127/15
I-22 U 127/15Obergericht08.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 127/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-08
Aktenzeichen: I-22 U 127/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0408.I22U127.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17.07.2015 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden den Klägern auferlegt.
Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung der Beklagten - wegen der Kosten - durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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