VII-Verg 47/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-13, VII-Verg 47/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-13, VII-Verg 47/15
VII-Verg 47/15Obergericht13.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 47/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-13
Aktenzeichen: VII-Verg 47/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0413.VII.VERG47.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 9. September 2016 (VK 1-82/15) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, einschließlich der Kosten
für das Verfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB, trägt die Antragstellerin.
Der Beschwerdewert wird auf 12.000,- € festgesetzt.
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