I-16 U 30/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-14, I-16 U 30/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-14, I-16 U 30/15
I-16 U 30/15Obergericht14.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 30/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-14
Aktenzeichen: I-16 U 30/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0414.I16U30.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 23.01.2015 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110% des vollstreckbaren Betrags, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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