Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-14, I-24 W 12/16

I-24 W 12/16Obergericht14.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 12/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-14

Aktenzeichen: I-24 W 12/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0414.I24W12.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 11. Dezember 2015 aufgehoben und die Sache an das Landgericht mit der Maßgabe zurückverwiesen, dass die beantragte Prozesskostenhilfe nicht wegen mangelnder Aussicht der Rechtsverteidigung auf Erfolg zurückgewiesen werden kann.

Dem Landgericht wird aufgegeben, über den Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

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