I-20 U 99/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-19, I-20 U 99/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-19, I-20 U 99/15
I-20 U 99/15Obergericht19.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 99/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-19
Aktenzeichen: I-20 U 99/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0419.I20U99.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. Juni 2015 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen eine Vollstreckung der anderen Partei durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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