23 U 161/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-25, 23 U 161/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-25, 23 U 161/15
23 U 161/15Obergericht25.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 161/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-25
Aktenzeichen: 23 U 161/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0425.23U161.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 11.11.2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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