III-1 Ws 97-100/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-25, III-1 Ws 97-100/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-25, III-1 Ws 97-100/16
III-1 Ws 97-100/16Obergericht25.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 Ws 97-100/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-25
Aktenzeichen: III-1 Ws 97-100/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0425.III1WS97.100.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
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- Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen die in dem Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Düsseldorf vom 7. Januar 2016 (055 StVK 117/15) getroffene Anordnung des Nichtwegfalls der Führungsaufsicht (§ 68f Abs. 2 StGB) wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen.
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- Auf die Beschwerden des Verurteilten werden die in dem vorbezeichneten Beschluss zu Nr. 3c, 3d und 3e erteilten Weisungen aufgehoben.
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