Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-25, III-1 Ws 97-100/16

III-1 Ws 97-100/16Obergericht25.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 Ws 97-100/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-25

Aktenzeichen: III-1 Ws 97-100/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0425.III1WS97.100.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

    1. Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen die in dem Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Düsseldorf vom 7. Januar 2016 (055 StVK 117/15) getroffene Anordnung des Nichtwegfalls der Führungsaufsicht (§ 68f Abs. 2 StGB) wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen.
    1. Auf die Beschwerden des Verurteilten werden die in dem vorbezeichneten Beschluss zu Nr. 3c, 3d und 3e erteilten Weisungen aufgehoben.

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