Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-25, III-3 Ws 52-60/16

III-3 Ws 52-60/16Obergericht25.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-3 Ws 52-60/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-25

Aktenzeichen: III-3 Ws 52-60/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0425.III3WS52.60.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

  • 1. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit dadurch die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden ist.
  • 2. In diesem Umfang wird die Anklage der Staatsanwaltschaft Wuppertal vom 6. August 2015 (50 Js 180/14) betreffend alle Angeschuldigten mit Ausnahme des Angeschuldigten Y.S. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Wuppertal – große Strafkammer – mit der Maßgabe eröffnet, dass der Angeschuldigte S. (ebenso wie der Angeschuldigte S.) hinreichend verdächtig ist, den anderen Angeschuldigten Beihilfe zu einem Verstoß gegen das Uniformverbot (§ 3 Abs. 1, § 28 VersammlG, § 27 Abs. 1 StGB) geleistet zu haben.
  • 3. Das Verfahren gegen den Angeschuldigten Y.S. wird gemäß § 205 Abs. 1 Satz 1 StPO vorläufig eingestellt.

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