Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-26, I-24 U 97/15

I-24 U 97/15Obergericht26.04.2016

Regest

Wenn der Rechtsstreit vor der mündlichen Verhandlung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen wird, ist - unabhängig von der Kenntnis des Gerichts oder der Parteien - das erstinstanzliche Urteil ebenso wie die nachfolgende Amtszustellung relativ unwirksam. Rechtsmittelfristen werden dadurch nicht in Lauf gesetzt. Wird das Urteil mit der Berufung angefochten, ist es aufzuheben und das Verfahren an das Eingangsgericht zurückzuverweisen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 97/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-26

Aktenzeichen: I-24 U 97/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0426.I24U97.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Leitsätze

Wenn der Rechtsstreit vor der mündlichen Verhandlung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen wird, ist - unabhängig von der Kenntnis des Gerichts oder der Parteien - das erstinstanzliche Urteil ebenso wie die nachfolgende Amtszustellung relativ unwirksam. Rechtsmittelfristen werden dadurch nicht in Lauf gesetzt. Wird das Urteil mit der Berufung angefochten, ist es aufzuheben und das Verfahren an das Eingangsgericht zurückzuverweisen.

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 8. Mai 2015 aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen, welches auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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