VII-Verg 53/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-27, VII-Verg 53/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-27, VII-Verg 53/15
VII-Verg 53/15Obergericht27.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 53/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-27
Aktenzeichen: VII-Verg 53/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0427.VII.VERG53.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 14. Oktober 2015 (VK 2-24/15) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB werden der Antragstellerin auferlegt.
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