I-15 U 47/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-29, I-15 U 47/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-29, I-15 U 47/15
I-15 U 47/15Obergericht29.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 47/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-29
Aktenzeichen: I-15 U 47/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0429.I15U47.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 11.06.2015, Az. 4a O 44/14, wird zurückgewiesen.
Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 950.000,- Euro abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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