Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-03, I-18 U 125/15

I-18 U 125/15Obergericht03.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 125/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-03

Aktenzeichen: I-18 U 125/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0503.I18U125.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag der Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 21.07.2015, Az.: 24 O 78/13, wird zurückgewiesen.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21.07.2015, Az.: 24 O 78/13, wird als unzulässig verworfen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, während die Streithelferin ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selbst trägt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 100.000 € festgesetzt.

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