1 U 127/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-10, 1 U 127/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-10, 1 U 127/15
1 U 127/15Obergericht10.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 127/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-10
Aktenzeichen: 1 U 127/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0510.1U127.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.07.2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 21.04.2015 als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.829 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.06.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites erster Instanz werden der Klägerin zu 30% und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 70% auferlegt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 85% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 15% zu tragen.
Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.