I-16 U 51/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-12, I-16 U 51/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-12, I-16 U 51/15
I-16 U 51/15Obergericht12.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 51/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-12
Aktenzeichen: I-16 U 51/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0512.I16U51.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 19.02.2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis 65.000 € festgesetzt (Summe der nach den Darlehensverträgen vom 23.10.2010 erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen, vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15).
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