I-17 U 175/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-13, I-17 U 175/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-13, I-17 U 175/15
I-17 U 175/15Obergericht13.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 175/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-13
Aktenzeichen: I-17 U 175/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0513.I17U175.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 11.11.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
II.
Die Revision wird zugelassen.
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