Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-13, I-17 U 182/15

I-17 U 182/15Obergericht13.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 182/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-13

Aktenzeichen: I-17 U 182/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0513.I17U182.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 06.11.2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.741,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2014 sowie weitere 1.029,35 € vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2015 zu zahlen.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

II.

Die Revision wird zugelassen.

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