Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-18, VI-3 Kart 174/14 (V)

VI-3 Kart 174/14 (V)Obergericht18.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 174/14 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-18

Aktenzeichen: VI-3 Kart 174/14 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0518.VI3KART174.14V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Bundesnetzagentur wird verpflichtet, unter Aufhebung von Ziffer 2.) ihres Beschlusses vom 21.08.2014 (BK4-13/557), soweit dieser den Antrag auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme für das Projekt „…“ hinsichtlich der Anlagegüter mit Aktivierungen in 2013 ablehnt, die beantragte Investitionsmaßnahme mit Wirkung zum 01.01.2014 zu genehmigen.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beschwerdeführerin zu 40 % und die Bundesnetzagentur zu 60 %.

Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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