Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-18, VI-3 Kart 75/15 (V)

VI-3 Kart 75/15 (V)Obergericht18.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 75/15 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-18

Aktenzeichen: VI-3 Kart 75/15 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0518.VI3KART75.15V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 26.01.2015, BK4-12-1373, wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur. Die weitere Beteiligte trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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