VI-3 Kart 75/15 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-18, VI-3 Kart 75/15 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-18, VI-3 Kart 75/15 (V)
VI-3 Kart 75/15 (V)Obergericht18.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 75/15 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-18
Aktenzeichen: VI-3 Kart 75/15 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0518.VI3KART75.15V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 26.01.2015, BK4-12-1373, wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur. Die weitere Beteiligte trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.