Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-25, 12 U 34/15

12 U 34/15Obergericht25.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 12 U 34/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-25

Aktenzeichen: 12 U 34/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0525.12U34.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28.05.2015 (3 O 290/14) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass auch die Klage gegen den Beklagten zu 2) abgewiesen wird.

Auf die Anschlussberufung der Beklagten zu 1) wird das vorgenannte Teilurteil abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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