Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-25, I-18 U 68/15

I-18 U 68/15Obergericht25.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 68/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-25

Aktenzeichen: I-18 U 68/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0525.I18U68.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30.03.2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (3 O 462/13) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen

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