I-21 W 10/16 + I-21 W 8/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-25, I-21 W 10/16 + I-21 W 8/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-25, I-21 W 10/16 + I-21 W 8/16
I-21 W 10/16 + I-21 W 8/16Obergericht25.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 W 10/16 + I-21 W 8/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-25
Aktenzeichen: I-21 W 10/16 + I-21 W 8/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0525.I21W10.16I21W8.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 1) vom 5.2.2016 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Wuppertal vom 26.1.2016 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 2.3.2016 sowie die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 1) und zu 2) vom 21.3.2016 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Wuppertal vom 3.3.2016 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 4.4.2016 werden zurückgewiesen.
Die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 2) vom 21.3.2016 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Wuppertal vom 26.1.2016 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Beschwerdeverfahren tragen die Beklagten zu 1) und zu 2) jeweils als Gesamtschuldner.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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