Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-27, I-16 U 38/15

I-16 U 38/15Obergericht27.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 38/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-27

Aktenzeichen: I-16 U 38/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0527.I16U38.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.01.2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das erstinstanzliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Beklagten nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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