VII-Verg 6/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-01, VII-Verg 6/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-01, VII-Verg 6/16
VII-Verg 6/16Obergericht01.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 6/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-01
Aktenzeichen: VII-Verg 6/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0601.VII.VERG6.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 21. Januar 2016 – VK 2 – 36/15 – aufgehoben.
II.
Dem Antragsgegner wird im Vergabeverfahren „Hilfstätigkeiten für den Eisenbahnverkehr“ (Bekanntmachungsnummer 2015/S129-237681) eine Zuschlagserteilung untersagt.
III.
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt, der auch die der Antragstellerin in diesen Verfahren entstandenen Aufwendungen und außergerichtlichen Kosten zu tragen hat.
IV.
Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten ist für die Antragstellerin im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig gewesen.
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