Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-07, 18 U 1/16

18 U 1/16Obergericht07.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 1/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-07

Aktenzeichen: 18 U 1/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0607.18U1.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28.09.2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (8 O 361/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des angefochtenen Urteils und dieses Beschlusses vollstreckbaren Betrages ab- zuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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