18 U 1/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-07, 18 U 1/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-07, 18 U 1/16
18 U 1/16Obergericht07.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 1/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-07
Aktenzeichen: 18 U 1/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0607.18U1.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28.09.2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (8 O 361/14) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des angefochtenen Urteils und dieses Beschlusses vollstreckbaren Betrages ab- zuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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