I-10 W 65/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-09, I-10 W 65/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-09, I-10 W 65/16
I-10 W 65/16Obergericht09.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 65/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-09
Aktenzeichen: I-10 W 65/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0609.I10W65.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 30. März 2016 aufgehoben. Auf die Erinnerung der Landeskasse wird die Kostenrechnung vom 14. März 2016 (Blatt II GA) dahin abgeändert, dass statt einer 1,0-Gebühr nach Nr. 1211 i.V.m. Nr. 1210 KV GKG in Höhe von 406 € eine 3,0-Gebühr nach Nr. 1210 KVG KG in Höhe von 1218 € in Rechnung zu stellen ist.
Das Verfahren über die Erinnerung und über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.