I-10 W 66/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-09, I-10 W 66/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-09, I-10 W 66/16
I-10 W 66/16Obergericht09.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 66/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-09
Aktenzeichen: I-10 W 66/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0609.I10W66.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 29. März 2016 aufgehoben. Auf die Erinnerung der Landeskasse wird die Kostenrechnung vom 9. März 2016 (Blatt IV GA) dahin abgeändert, dass statt einer 1,0-Gebühr nach Nr. 1211 i.V.m. Nr. 1210 KV GKG in Höhe von 267 € eine 3,0-Gebühr nach Nr. 1210 KVG KG in Höhe von 801 € in Rechnung zu stellen ist.
Das Verfahren über die Erinnerung und über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
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