Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-09, I-10 W 87/16

I-10 W 87/16Obergericht09.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 87/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-09

Aktenzeichen: I-10 W 87/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0609.I10W87.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichter – vom 29. April 2016 abgeändert. Die Vergütung des Sachverständigen B. für seine Gutachtertätigkeit wird auf insgesamt 1.500 € festgesetzt. Der weitergehende Vergütungsantrag des Sachverständigen wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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