I - 16 U 89/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-10, I - 16 U 89/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-10, I - 16 U 89/15
I - 16 U 89/15Obergericht10.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 16 U 89/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-10
Aktenzeichen: I - 16 U 89/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0610.I16U89.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.04.2015 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Az.: 12 O 341/11 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird im Hinblick auf den Streit der Parteien über den am 14.05.2010 veröffentlichten Artikel zugelassen.
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