Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-10, I - 16 U 89/15

I - 16 U 89/15Obergericht10.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 16 U 89/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-10

Aktenzeichen: I - 16 U 89/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0610.I16U89.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.04.2015 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Az.: 12 O 341/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird im Hinblick auf den Streit der Parteien über den am 14.05.2010 veröffentlichten Artikel zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.