I-20 U 104/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-14, I-20 U 104/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-14, I-20 U 104/15
I-20 U 104/15Obergericht14.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 104/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-14
Aktenzeichen: I-20 U 104/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0614.I20U104.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
I.
Das Verfahren wird ausgesetzt.
II.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf legt dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage zur Vorabentscheidung vor:
Umfasst der Begriff eines Rechtsstreits im Sinne des Art. 22 Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, der „die Eintragung oder die Gültigkeit von Marken (…) zum Gegenstand (hat)“, auch eine Klage gegen die in das Benelux-Markenregister eingetragene formelle Markeninhaberin einer Benelux-Marke gerichtet auf eine Erklärung gegenüber dem Benelux-Markenamt, dass die Beklagte hinsichtlich der betreffenden Marke Nichtberechtigte sei und auf die Eintragung als Markeninhaberin verzichte.
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