VII-Verg 49/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-15, VII-Verg 49/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-15, VII-Verg 49/15
VII-Verg 49/15Obergericht15.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 49/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-15
Aktenzeichen: VII-Verg 49/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0615.VII.VERG49.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, vom 10.09.2015, VK VOL 15/2014, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dem Antragsgegner untersagt wird, im Vergabeverfahren betreffend „Diverse Leistungen im Bereich Bevölkerungsschutz, Schwerpunkt Rettungsdienst: Notfallrettung und Krankentransport (incl. Bewältigung von Großschadensereignissen)“ im Rhein-Sieg-Kreis auf die Gebietslose 4, 6 und 7 einen Zuschlag zu erteilen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2,5 Millionen Euro festgesetzt.
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