I-10 W 89/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-16, I-10 W 89/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-16, I-10 W 89/16
I-10 W 89/16Obergericht16.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 89/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-16
Aktenzeichen: I-10 W 89/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0616.I10W89.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Sachverständigen gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – vom 25. April 2016 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor der angefochtenen Entscheidung lauten muss: „Die Einwendungen des Sachverständigen vom 04.03.2016 gegen die Rückforderung überzahlter Gutachterkosten werden zurückgewiesen.“
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