VII-Verg 43/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-18, VII-Verg 43/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-18, VII-Verg 43/13
VII-Verg 43/13Obergericht18.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 43/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-18
Aktenzeichen: VII-Verg 43/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0618.VII.VERG43.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25.11.2013 (VK 2-88/13) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird eine Gebühr von € 11.385 festgesetzt.
Nach Abzug des bereits gezahlten Vorschusses in Höhe von € 2.500,- hat die Antragstellerin noch € 8.885 zu zahlen.
II.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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