I-20 U 2/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-21, I-20 U 2/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-06-21, I-20 U 2/13
I-20 U 2/13Obergericht21.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 2/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-21
Aktenzeichen: I-20 U 2/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0621.I20U2.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.12.2012 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Auf die Berufung der Beklagten wird das genannte Urteil teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
III.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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